Ausbildung

Starten Sie eine Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in in Heidelberg.

Wir bilden aus

Fünfjährige, berufsbegleitende, integrierte Ausbildung für psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie.
Bewerbungsfrist für WiSe ist der 30.06. | Bewerbungsfrist für SoSe ist der 31.12.

Aufnahme neuer Studierender abgeschlossen | WiSe 24/25

Zum WiSe 24/25 ist die Aufnahme neuer Studierender abschlossen und die Ausbildung wird nach den derzeit noch gültigen Regeln eingestellt.
Wir arbeiten daran die Weiterbildung für Psychotherapeut*innen (neuer Studiengang) zukünftig anzubieten.

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Ziel der Ausbildung:

  • Approbation sowie zweier Fachkundennachweise in analytischer und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (verklammerte Ausbildung).
  • Voraussetzungen für die Eintragung ins Arzt-/Psychotherapeutenregister und die Beantragung einer Kassenzulassung.
  • Tätigkeit in eigener Praxis mit Kassenzulassung, Kliniken oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut.

Voraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium in Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildung und Erziehung.
Es wird ein Diplom-/Masterabschluss erwartet.
Die Abschlüsse Sonderpädagogik und Bildungswissenschaften benötigten einen Master in einem der o.g. Zugangsstudiengänge.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden vom Regierungspräsidium Stuttgart festgelegt.

Dauer, Umfang und Inhalte

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten die Grundanforderungen der Sektion Ausbildung des Fachverbandes VAKJP und die Studienordnung des Instituts stellen den Rahmen der zu leistenden Ausbildungsinhalte dar.

Bestandteile der Ausbildung:

  • theoretisches Studium (insgesamt bis zum Ende der Ausbildung 850 Stunden)
  • praktische Ausbildung am Institut (1000 Stunden)
  • praxisbegleitende Supervision der Ausbildungstherapien (250 Stunden)
  • klinisches Praktikum (1200 Stunden) in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung
  • psychosomatisches Praktikum (600 Stunden)
  • Selbsterfahrung der eigenen Person in einer Lehranalyse (mit mindestens 350 Stunden)

Praktische Tätigkeit

1200 Stunden der praktischen Tätigkeit (PT1, klinisches Praktikum) müssen in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik abgeleistet werden, davon können höchstens 600 Stunden auch bei niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern absolviert werden. Das Institut selbst kooperiert mit verschiedenen Einrichtungen und niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, neue Kooperationen können geschlossen werden.
Weitere 600 Stunden praktischer Tätigkeit müssen im kinder- und jugendpsychotherapeutischen/psychosomatischen Bereich (PT2) nachgewiesen werden.
Obligat gehört hierzu die Erhebung von Erstinterviews/Anamnesen in der Ambulanz des Instituts, ein anderer Teil kann wahlweise in weiteren Tätigkeitsfeldern erbracht werden.

Überblick

Der Schwerpunkt des ersten Ausbildungsabschnittes liegt in der Vermittlung der theoretischen Grundkenntnisse.
Die Theorievermittlung findet in den Abendstunden statt, zuweilen auch an samstäglichen Vor- und Nachmittagen.

Die bestandene Zwischenprüfung in Form eines institutsinternen Literaturkolloquiums (nach mindestens drei Semestern Studiendauer)
erlaubt die Ausübung des praktischen Ausbildungsteils am Institut und berechtigt zur Durchführung von Erstinterviews (Diagnostik).

Nach den ersten 10 anerkannten Anamneseerhebungen kann mit psychoanalytisch und tiefenpsychologisch
fundierten Ausbildungsbehandlungen
unter Supervision begonnen werden (praktische Ausbildung).

Währenddessen werden vertiefende theoretische Ausbildungsinhalte im Abendstudium (vereinzelt an Samstagen) vermittelt.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen

  • Bewerberborgen
  • Anschreiben mit Darlegung Ihrer Motivation zur Ausbildung
  • Lebenslauf
  • 2 Lichtbilder neuerer Datums
  • Beglaubigte Abschrift der Schul- und Hochschulabschlüsse
  • Arbeitszeugnisse
  • Polizeiliches Führungszeugnis (qualifiziert)
  • Gesundheitszeignis